Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz für alle Jugendlichen verpflichtend, die vor dem 18. Lebensjahr eine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit beginnen. Die Erstuntersuchung erfolgt vor Aufnahme der Ausbildung. Die Nachuntersuchung soll vor dem Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres durchgeführt werden, sofern der Jugendliche dann noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Untersuchung beinhaltet eine Anamnese nach einem standardisierten Fragebogen, eine Ganzkörper- und Urinuntersuchung. Ggf. werden Ergänzungsuntersuchungen bei einem Facharzt veranlasst. Die Kosten für die Untersuchung werden von dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt übernommen. Die Formulare für den Check müssen vom Jugendlichen selbst mitgebracht werden. Vordrucke sind bei der Gemeindeverwaltung, evtl. bei der Berufsschule oder beim Gewerbeaufsichtsamt erhältlich.